COVID-19 Maßnahmen am SCA-Gelände

Liebe Segelfreunde!
Auch wenn es aktuell noch gar nicht nach Segelvergnügen am See ausschaut, so wird doch bald die Sonne die Überhand gewinnen und wir können uns auf eine neue Segelsaison freuen.
Die folgenden Regelungen wurden als Konkretisierung der aktuellen COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (4. COVID-19-SchuMaV) durch den
Österreichischen Segel-Verband erstellt und durch den SCA ergänzt, um die segelsportspezifische Anwendung der Verordnung aufzuzeigen und zu erleichtern.
BETRETEN DER CLUBANLAGEN

Das Betreten der Clubanlage ist für die Sportausübung erlaubt. Dazu gehören auch die Vorbereitung von Booten und Segelmaterial, wie auch die Instandhaltung der Anlagen. Am Vereinsgelände ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens 2 Metern einzuhalten.
Geschlossene Räumlichkeiten dürfen nur genutzt werden, wenn dies für die Vorbereitung der Sportausübung im Freien nötig ist, dort herrscht FFP2-Maskenpflicht.
In den Umkleiden/Duschräumen sowie in den WC-Anlagen dürfen sich max. 2 Personen zur selben Zeit aufhalten.
Ansammlungen von Personen sind generell zu vermeiden!
Der Gastronomiebereich ist bis auf weiteres geschlossen!

VERHALTEN BEIM KRANEN UND AM STEG

Das Kranen der Boote ist ausnahmslos nur nach vorheriger Terminabstimmung mit Obmann Hermann Lobmayr unter 0664 / 4106069 gestattet!
Der vereinbarte Termin und das festgelegte Zeitfenster sind unbedingt einzuhalten, damit wir ein reibungsfreies Auswintern gewährleisten können! Bitte beachtet, dass der Rangierbereich von ca. 15 Meter um den Steganfang frei bleibt, damit ein ungehindertes Zufahren und Kranen möglich bleibt.
Bei Hilfeleistungen durch Personen, die nicht im selben Haushalt leben, sind FFP2-Masken zu tragen.
Um den gebotenen Abstand am Steg einhalten zu können, sind die Stegflächen für das Sonnenbaden gesperrt,
auch die Badeleiter ist bis auf weiteres nur als Notaufstieg zu verwenden.

GESEGELT WERDEN KANN

  • alleine (jederzeit),
  • mit Personen aus dem gleichen Haushalt (jederzeit, ohne Abstand),
  • mit dem/der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden LebenspartnerIn (jederzeit, ohne Abstand),
  • mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister – jederzeit, ohne Abstand),
  • mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht-physischer Kontakt gepflegt wird (jederzeit, ohne Abstand),
  • mit maximal vier Personen, wobei diese nur aus zwei verschiedenen Haushalten stammen dürfen, zuzüglich deren minderjähriger Kinder oder Minderjährigen, denen gegenüber Aufsichtspflicht besteht, insgesamt höchstens jedoch sechs Minderjährige (nur zwischen 6 und 20 Uhr, mit zwei Meter Abstand)

VIELEN DANK FÜR EURE UNTERSTÜTZUNG!
Dem Clubvorstand bleibt es vorbehalten, Mitglieder bei groben Verstößen auch über einen längeren Zeitraum vom Clubgelände zu verweisen.
Über hoffentlich baldige Öffnungen für Veranstaltungen informieren wir umgehend nach Inkrafttreten.
Der Vorstand des SCA