Liebe Seglerinnen und Segler, Liebe Surferinnen und Surfer!
Lockerungen nach den COVID-19 Einschränkungen sind aktuell in aller Munde. Für den Sport wurden mit wenigen Zeilen eher allgemeine Regelungen definiert, die sportartspezifisch angewendet werden müssen. Für unsere Sportart mit unterschiedlichsten Bootstypen und unterschiedlicher Intensität der Segelsportausübung erfordert dies daher auch unterschiedliche Betrachtungsweisen. Die geltenden Regelungen beziehen sich vornehmlich auf die Einhaltung von Mindestabständen, die für die Ausübung im Indoor-Bereich und Outdoor-Bereich definiert wurden und verhindern sollen, dass eine Ansteckung über die Atemluft erfolgt. Die im Segelsport naturbedingt starke Luftströmung durch den Wind und die damit verbundene schnelle Auflösung von Virenkonzentrationen ist demnach bei der Auslegung des jeweiligen Verordnungstextes angemessen zu berücksichtigen.
Was bedeuten die Lockerungen ab 29.5.2020?
Für das Freizeitsegeln halten Sie sich bitte vorranging an den im öffentlichen Raum geltenden Sicherheitsabstand von 1 Meter. Kann dieser nicht eingehalten werden, soll ein Mund-Nasenschutz verwendet werden.
Für das Leistungssegeln bitten wir Sie die nachfolgenden Regelungen mit Vernunft und einem hohen Maß an Eigenverantwortung anzuwenden. Nur unter Einhaltung größtmöglicher Abstände und allenfalls ergänzenden Sicherheitsmaßnahmen kann der Trainings- und Regattabetrieb für Mannschaftsbootsklassen wieder aufgenommen werden.
Veranstaltungen (vor allem Regatten) sind weiters nur erlaubt, wenn die Höchstzahl von 100 Personen nicht überschritten wird. Ab 1. Juli 2020 steigt die Personenbegrenzung auf 500, ab 1. August 2020 auf 750.
Viel Spaß auf dem Wasser und immer ‘eine Handbreit unter dem Kiel’ und den nötigen Sicherheitsabstand zu den anderen Crewmitgliedern wünscht
mit seglerischen Grüßen
Ihr Herbert Houf
Präsident des Österreichischen Segel-Verbandes
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